Grundfreibetrag der chinesischen Einkommenssteuer wird 2006 erhöht
Im Rahmen einer Einkommenssteuerreform hat die chinesischen Regierung den Grundfreibetrag der Einkommenssteuer von monatlich 800 RMB auf jetzt 1600 RMB (rund 160 €) angehoben. Das neue Einkommenssteuergesetz tritt mit Beginn des Jahres 2006 in Kraft.
Der bisherige Grundfreibetrag von 800 RMB war 1994 im Zuge der Einführung der Einkommenssteuer festgelegt worden. Vor 10 Jahren hatte nur ein Prozent der chinesischen Bevölkerung ein Einkommen von mehr als 800 RMB, während im Jahre 2005 bereits 60% der chinesischen Arbeitsnehmer über dem alten Freibtrag liegen.
Durch die Erhöhung des Grundfreibetrags, sinken die Steuereinnahmen der chinesischen Regierung um rund 20 Milliarden RMB (2 Milliarden Euro). Zur Gegenfinanzierung ist eine Intensivierung der Kontrollen bei der Besteuerung höherer Einkommen geplant.
Vom 31.10.2005 - 23:40 Uhr
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